Abweichung von arbeitszeitgesetzlichen Bestimmungen in der Corona-Krise

Die Corona-Pandemie und Ihre Folgen halten die Welt in Atem. Fast alle Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen erleben derzeit massive Beeinträchtigungen ihrer Betriebsführung, erheblichen Mehraufwand durch Vorsorgemaßnahmen und/oder besondere Anforderungen aufgrund ihrer Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung, wie etwa insbesondere im Gesundheitswesen.

Vor diesem Hintergrund haben mich in den letzten Tagen auch eine Vielzahl von Fragen zur Nutzung arbeitszeitgesetzlicher Ausnahmeregelungen in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen erreicht.

Hier finden Sie Hinweise zu den insoweit bestehenden arbeitszeitgesetzlichen Rahmenbedingungen.

Gute und vor allem gesunde (Arbeits-)Zeiten wünscht Ihnen –

Dr. Christian Schlottfeldt
Rechtsanwalt