• Die Arbeitszeitgestaltung in Krankenhäusern und pflegerischen und sozialen Einrichtungen wirft besondere arbeitszeitrechtliche Fragen auf:
    • Besondere tarifvertragliche Rahmenbedingungen (z. B. für Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Schichtmodelle) erlauben in diesen Einrichtungen regelmäßig Abweichungen von arbeitszeitgesetzlichen Grundnormen. Die genaue Reichweite dieser Abweichungen ist dabei oft Auslegungsfrage des Tarifrechts.
    • Insbesondere kleinere Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe sind häufig nicht tarifgebunden. Für die Betriebe stellt sich in der Praxis die Frage, wie Arbeitszeitmodelle zur Sicherstellung der erforderlichen Betreuungs- und Assistenzleistungen realisiert werden können.
    • Die Vertretung kurzfristiger Personalausfälle basiert in der Vergangenheit häufig auf außerplanmäßigen Einsätzen dienstfreier Arbeitnehmer („Holen aus dem Frei“) und sowohl arbeitszeitrechtlich als auch arbeitszeitsystematisch „grenzwertig“.
  • Ich unterstütze Sie unter anderem bei folgenden Fragen:
    • Erarbeitung rechtskonformer Arbeitszeitmodelle für Regeldienst und besondere Arbeitszeitformen (Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft, Schichtmodelle).
    • Klärung der Voraussetzungen für die Nutzung arbeitszeitgesetzlicher Abweichungsbestimmungen bei fehlender Tarifbindung einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Beantragung aufsichtsbehördlicher Bewilligungen.
    • Berechnung des für die Einhaltung arbeitszeitschutzrechtlicher Grenzen erforderlichen Personalbedarfs (z. B. im Rahmen von „opt-out“-Regelungen).
    • Begleitung arbeitszeitschutzrechtlicher Prüfungen durch Aufsichtsbehörde einschließlich gegebenenfalls erforderlicher Vertretung im Verwaltungs- und/oder Bußgeldverfahren.
    • Erarbeitung passender vergütungsrechtlicher Abrechnungsregeln für Sonderarbeitsformen (Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaftsdienst, Abgrenzung von Überstunden).

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