• Die Einhaltung arbeitszeitschutzrechtlicher Rahmenbedingungen kollidiert in der betrieblichen Praxis nicht selten mit den Anforderungen von Kunden des Unternehmens – aber auch den Interessen der Mitarbeiter an einer möglichst flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Beispiele dafür sind:
    • Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit bei termingebundenen Projekt- und Abschlussarbeiten oder Außendiensttätigkeiten oder Dienstreisen mit PKW,
    • Unterschreitung von Ruhezeiten aufgrund der Nutzung mobiler Arbeitsmittel außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit oder bei Einsätzen in der Rufbereitschaft (z. B. in den Bereich IT, Versorgung, Entsorgung);
    • Unterschreitung von Ruhepausen bei durchgehend besetzten Arbeitsplätzen.
  • Führungskräften und Mitarbeitern fehlt es dabei zuweilen an „Problembewusstsein“ beim Umgang mit den Bestimmungen des Arbeitszeitrechts – und den im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes (und weiterer Vorschriften) gegebenen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung. Ich unterstütze Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
    • Prüfung der bestehenden Arbeitszeitmodelle („Arbeitszeitschutz-Check“) und Arbeitszeit-Praxis auf Vereinbarkeit mit bestehenden Regelungen (z. B. arbeitszeitrechtliche Einordnung von Reisezeiten, Bewertung der Zulässigkeit von Überschreitungen der werktäglichen Höchstarbeitszeit in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen).
    • Risikobewertung arbeitszeitschutzrechtlicher Abweichungen hinsichtlich bußgeld-, straf- und deliktsrechtlicher Haftung sowie ordnungsbehördlicher Maßnahmen.
    • Durchführung von Arbeitszeitworkshops zur Erarbeitung rechtssicherer Lösungen für arbeitszeitrechtliche Fragestellungen (z. B. Nutzung arbeitszeitrechtlicher Gestaltungsoptionen im Rahmen betrieblicher Arbeitszeitmodelle, Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln).
    • Beantragung arbeitszeitrechtlicher Ausnahmebewilligungen (z. B. für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung oder Verlängerung der Höchstarbeitszeit).
    • Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter beim Umgang mit arbeitszeitrechtlichen Regelungen einschließlich der Erarbeitung von Schulungsmaterialien (z. B. Frage-/Antwortlisten).

 Texte und Tools

ZEIT.punkt (04/20): BMAS erlässt neue Verordnung zur Abweichung von arbeitszeitgesetzlichen Bestimmungen

ZEIT.punkt (03/20) (2): Abweichung vom Arbeitszeitgesetz aufgrund aufsichtsbehördlicher Allgemeinverfügungen gemäß § 15 Abs. 2 ArbZG

ZEIT.punkt (03/20): Abweichung von arbeitszeitgesetzlichen Bestimmungen in der Corona-Krise

ZEIT.punkt (11/17): Aktuelles EuGH-Urteil zur Anzahl maximal zulässiger Arbeitstage in Folge

Arbeitszeitnachweis und Arbeitszeitschutzkonto für Vertrauensarbeitszeit mit 5-Tage-Woche (Mo-Fr), MS Excel Zeiterfassungs-Tool