- Die Einhaltung arbeitszeitschutzrechtlicher Rahmenbedingungen kollidiert in der betrieblichen Praxis nicht selten mit den Anforderungen von Kunden des Unternehmens - aber auch den Interessen der Mitarbeiter an einer möglichst flexiblen Arbeitszeitgestaltung. Beispiele dafür sind:
- Überschreitung der täglichen Höchstarbeitszeit bei termingebundenen Projekt- und Abschlussarbeiten oder Außendiensttätigkeiten oder Dienstreisen mit PKW,
- Unterschreitung von Ruhezeiten aufgrund der Nutzung mobiler Arbeitsmittel außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit oder bei Einsätzen in der Rufbereitschaft (z. B. in den Bereich IT, Versorgung, Entsorgung);
- Unterschreitung von Ruhepausen bei durchgehend besetzten Arbeitsplätzen.
- Führungskräften und Mitarbeitern fehlt es dabei zuweilen an „Problembewusstsein“ beim Umgang mit den Bestimmungen des Arbeitszeitrechts – und den im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes (und weiterer Vorschriften) gegebenen Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung. Ich unterstütze Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Prüfung der bestehenden Arbeitszeitmodelle („Arbeitszeitschutz-Check“) und Arbeitszeit-Praxis auf Vereinbarkeit mit bestehenden Regelungen (z. B. arbeitszeitrechtliche Einordnung von Reisezeiten, Bewertung der Zulässigkeit von Überschreitungen der werktäglichen Höchstarbeitszeit in Notfällen und außergewöhnlichen Fällen).
- Risikobewertung arbeitszeitschutzrechtlicher Abweichungen hinsichtlich bußgeld-, straf- und deliktsrechtlicher Haftung sowie ordnungsbehördlicher Maßnahmen.
- Durchführung von Arbeitszeitworkshops zur Erarbeitung rechtssicherer Lösungen für arbeitszeitrechtliche Fragestellungen (z. B. Nutzung arbeitszeitrechtlicher Gestaltungsoptionen im Rahmen betrieblicher Arbeitszeitmodelle, Umgang mit mobilen Arbeitsmitteln).
- Beantragung arbeitszeitrechtlicher Ausnahmebewilligungen (z. B. für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung oder Verlängerung der Höchstarbeitszeit).
- Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter beim Umgang mit arbeitszeitrechtlichen Regelungen einschließlich der Erarbeitung von Schulungsmaterialien (z. B. Frage-/Antwortlisten).
Texte und Tools
„Rufbereitschaft: 10 Fragen und Antworten" 03/2018.
„Aktiver Bereitschaftsdienst“? - Der Begriff des Bereitschaftsdienstes in Arbeitszeitgesetz, Tarifrecht und Rechtsprechung aus: ZESAR 10/2010.
Vertrauensarbeitszeit und arbeitszeitrechtliche Aufzeichnungspflicht mit Dr. Andreas Hoff, aus: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht, 2001, S. 530 - 533.
Arbeitszeitnachweis und Arbeitszeitschutzkonto für Vertrauensarbeitszeit mit 5-Tage-Woche (Mo-Fr), MS Excel Zeiterfassungs-Tool
Bußgeldkatalog Länderbehörden
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Richtlinie 2003/88/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung
Berechnung der werktäglichen Höchstarbeitszeit innerhalb von arbeitszeitgesetzlichen Ausgleichszeiträumen - Anmerkung zum Urteil des OVG Münster v. 24.6.2016 - 4 A 2803/12 aus: ZESAR 11/2016.