Arbeitszeitrecht für Krankenhäuser und stationäre Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Kanzleiadmin/ Februar 17, 2020/

Startdatum: 17. Juni 2020
Enddatum: 18. Juni 2020
Uhrzeit: 0:00 - 0:00
Ort: Schlosshotel Bad Wilhemshöhe Conference und SPA - Schlosspark 8, 34131 Kassel

Rechtsfragen mit Bezug zum Thema Arbeitszeit sind spätestens seit der Novellierung der Bereitschaftsdienstregelungen in Arbeitszeitgesetz und Tarifrecht ein „Dauerbrenner“ im Tagesgeschäft des Personaleinsatzes aller stationären Behandlungs-, Pflege- und Betreuungseinrichtungen. Dies gilt nicht nur für die Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes, sondern auch bei der Einführung flexibler Arbeitszeitmodelle. So bestehen etwa hinsichtlich der Reichweite der Mitbestimmung, der Ausübung des Direktionsrechts und der Handhabung von Zeitkonten, Entgeltfortzahlung und Urlaub bei flexibler Dienstplangestaltung in der täglichen Praxis oftmals Zweifel. Im Seminar erhalten Sie:

  • einen Überblick über die arbeitszeitrechtlich relevanten Grundlagen in Arbeitszeitschutzrecht, betrieblicher Mitbestimmung und Vergütung,
  • klare Maßstäbe, um sich im arbeits(zeit)rechtlichen „Dickicht” aus gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen sowie Entscheidungen der Rechtsprechung (u.a. EuGH-Urteil vom 14.05.2019 zur gesetzlichen Arbeitszeit-Aufzeichnungspflicht, BAG-Urteile vom 25.04.2013 bzw. vom 23.03.2017 zur Überstundenabgrenzung im TVöD sowie BAG-Urteil zur (Nacht-)Schichtuntauglichkeit) zu orientieren,
  • Empfehlungen für die Gestaltung von individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen anhand von Checklisten und Praxisbeispielen.
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